Darf in der Produktion einer Bäckerei Massivholz wie Buche als Arbeitsfläche verwendet werden?
Ja – Buchenholz ist in der Bäckereiproduktion in der Schweiz erlaubt,
aber:
- nur in geeigneten Bereichen (v. a. trockene Prozesse)
- und nur bei einwandfreiem hygienischem Zustand und dokumentierter Kontrolle
Dazu hat Buche noch folgende Vorteile:
- Härte und Stabilität: Buchenholz ist relativ hart und widerstandsfähig. Es hält Schnitten gut stand, ohne schnell tiefe Rillen zu bilden.
- Messerschonend: Trotz seiner Härte ist es nicht zu hart – die Klingen werden beim Schneiden weniger schnell stumpf als etwa auf Glas oder Stein.
- Feine Porenstruktur: Buche hat eine dichte, gleichmäßige Struktur. Dadurch können weniger Flüssigkeiten und Bakterien tief eindringen.
- Hygienische Eigenschaften: Holz – insbesondere Buche – wirkt leicht antibakteriell, da es Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben kann.
Aus diesen Gründen durften wir in einer Bäckerei eine Arbeitsfläche in Buche herstellen in der Grösse von 390 x 95 x 4 cm.
